Die Kinder
werden größer und wollen ihr eigenes Reich unterm Dach. Oder
sie ziehen -
gerade erwachsen - aus. Gelegenheit für die Eltern, rechtzeitig
vor dem
Ruhestand ihr Haus altersgerecht umzubauen. Vielleicht steht auch
einfach eine
Schönheitskur fürs eigene Haus an: Mit neuen Fenstern und
neuer Farbe ein
frischeres Make-up zu zaubern. Gute Gründe für die
Modernisierung der eigenen
vier Wände gibt es genug. Schließlich ändern sich
Lebensumstände und mit ihnen
die Ansprüche ans Eigenheim .
Und nicht
zuletzt: Wer sein Haus auf dem neuesten
technischen Stand hält,
Spart nicht
nur Energie und damit auf lange Sicht Kosten.
Renovierungsmaßnahmen
erhalten und steigern den Wert der
Immobilie auf jeden Fall.
Was Sie sich
auch wünschen, mit gut geplanten
Modernisierungsmaßnahmen können Sie:
- Ihren Wohnkomfort
steigern
- den Wert Ihrer Immobilie
erhöhen
- die Gebäudesubstanz
erhalten
- Energie einsparen
Modernisierung
Schimmelige
Wände, verlotterte Hausflure, kaputte Toiletten, undichte Fenster
- Ein Grund etwas zu unternehmen. In jüngster Zeit verurteilten
amerikanische
Gerichte allzu knauserige Vermieter schon
mal, für einige Zeit selbst in ihren heruntergekommenen Baracken
zu wohnen. Sie sollten am eigenen Leib erfahren, wie es ihren
Mietern in den nicht bewirtschafteten Häusern
dort ergeht. In Deutschland wäre so etwas natürlich
undenkbar. Umgekehrt gibt es jedoch auch bei uns Vermieter, die ihr
Anwesen
nicht nur in Schuß halten, sondern derart ehrgeizig
modernisieren, dass die Bewohner am Ende die Miete nicht mehr
bezahlen können.
Instandsetzung und Instandhaltung
In
der Praxis ist es meist so,
daß Reparaturen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen Hand in Hand
gehen mit einer Modernisierung. Das heißt, alte und morsche
Holzfenster eines Altbaus werden in der Regel nicht durch neue Holz-
oder einfachverglaste Kunststoffenster ersetzt, sondern gleich durch
doppelverglaste Wärme- und Schallschutzfenster. Eine
abgeblätterte Fassade wird nicht nur frisch gestrichen, sondern
möglicherweise zugleich wärmegedämmt. Eine kaputte
Klingelanlage wird nicht mehr repariert, sondern durch eine moderne
Türöffnungs- und Gegensprechanlage ersetzt. Zwar müssen
Maßnahmen, die der Instandhaltung oder Instandsetzung des Hauses
oder der Wohnung dienen, ebenso wie Modernisierungsmaßnahmen
grundsätzlich geduldet werden, doch dürfen diese Kosten im
Unterschied zu Modernisierungskosten nicht auf die Miete umgelegt
werden. Vielmehr gehen solche Instandhaltungs- und Reparaturkosten
grundsätzlich auf das Konto des Vermieters. Werden folglich
Reparatur- mit Modernisierungsarbeiten verknüpft, muß bei
der späteren Mieterhöhung der „gesparte"
Reparaturkostenanteil abgezogen werden. Bei einer
Schadensabrechnung kann dies ebenso entsprechend berücksichtigt
werden.